Nicht betroffen von der Schließung sind:
Der Einzelhandel für Lebensmittel.
Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
Banken und Poststellen.
Reinigungen und Waschsalons.
Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
Der Weihnachtsbaumverkauf.
Der Großhandel.
Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt – so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.
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